von INSIDE OUT Tennis
1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, welche mit INSIDE OUT Tennis, Mag.(FH) Bernhard Hofer (nachfolgend „INSIDE OUT“ genannt), abgeschlossen werden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die INSIDE OUT schriftlich bestätigt werden.
Aufgrund des besseren Leseflusses wird explizit auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.
2. Vertragsabschluss
Die Anmeldung eines Spielers stellt ein Angebot an INSIDE OUT zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. INSIDE OUT ist in der Annahme des Angebotes frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn INSIDE OUT das Trainingsangebot des Spielers annimmt und einen konkreten Termin zur Durchführung des Trainings mitteilt. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von INSIDE OUT anerkannt.
3. Training
INSIDE OUT bietet Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstrainings sowie diverse Kurse an. Eine genaue Leistungsübersicht findet sich immer aktuell auf unserer Homepage unter www.inside-out.tennis.
Die Einteilung von Trainingsgruppen wird vor Saison-, Camp- oder Trainingsbeginn durch INSIDE OUT vorgenommen. Hierbei teilen wir die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter, ein. Auf die Wünsche der Kunden wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Diese sind jedoch unbedingt schriftlich mitzuteilen.
Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung als auch die Gruppengröße. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede unsererseits (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Spielers) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Spielers) auszugleichen.
Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt INSIDE OUT vorbehalten. INSIDE OUT behält sich das Recht eines Trainerwechsels auch während der Saison vor. Ebenso ist es uns möglich, den Stammtrainer bei Verhinderung durch einen anderen Coach vertreten zu lassen.
Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, sind dem Trainer umgehend mitzuteilen.
4. Trainingskosten bzw. Inkasso
Die INSIDE OUT Preise sind immer aktuell unter www.inside-out.tennis einsehbar. Diese sind jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig.
Die Entrichtung der Kursgebühren (inklusive etwaiger Platzgebühren) erfolgt bei saisonalen Trainings nach Rechnungsstellung im Voraus. Trainingssaisonen sind Frühjahr, Sommer und Winter. Die Trainingsabrechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf die jeweils angegebene Bankverbindung einzubezahlen. Nach 14 Tagen ohne Einzahlung wird den Kunden eine erste Zahlungserinnerung ohne Mahnspesen per E-Mail zugestellt.
Sollte ein Spieler seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 21 Tagen nachgekommen sein, so wird dem Kunden einerseits eine zweite Zahlungserinnerung inkl. 10 Euro Mahngebühr per E-Mail zugestellt und andererseits behält sich INSIDE OUT das Recht vor, den Spieler bis zur Einzahlung vom Training auszuschließen. In diesem Falle entfällt bei Kurs- und Gruppentrainings die Leistungsverpflichtung von INSIDE OUT. Ebenso bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt bestehen.
Bei Einzelstunden ist das vereinbarte Trainingsentgelt mit Beendigung der Trainingseinheit zu bezahlen. Bei 5er oder 10er-Block-Trainings und -Kursen muss der vorgeschriebene Betrag spätestens vor der dritten Trainingseinheit, jedoch zumindest innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, beglichen werden.
Die Kosten für die Teilnahme an extra ausgeschriebenen INSIDE OUT Trainingscamps sind grundsätzlich im Voraus bzw. bei Campbeginn zu entrichten.
Eine vereinbarte monatliche Pauschale im Zuge einer Mitgliedschaft ist jeweils bis zum 10. des aktuellen Monats zu begleichen. Die Zustimmung für speziell gewünschte Zahlungsmodalitäten bleibt INSIDE OUT vorbehalten.
5. Ausgefallene Stunden
5.a. Einzel und Kurs-Trainings
Sofern vereinbarte Trainings im Rahmen von Einzel- oder Kurs-Trainings nicht eingehalten werden können, sind diese ehestmöglich, jedoch bis spätestens 18 Uhr des Vortages an INSIDE OUT im eingeloggten Bereich oder per Kontaktformular abzusagen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung seitens INSIDE OUT, der Anspruch auf das Trainingsentgelt (im Folgenden immer inkl. etwaiger anfallenden Platzgebühr) bleibt jedoch bestehen.
Fristgerecht abgesagte Trainingseinheiten aus Einzel- und Kurs-Trainings können nach Vereinbarung mit INSIDE OUT innerhalb der Trainingssaison (Winter bzw. Frühjahr/Sommer) nachgespielt werden. Ist dies bei Einzelstunden nicht möglich, so erlischt sowohl die Leistungsverpflichtung von INSIDE OUT als auch der Anspruch auf das anteilige Trainingsentgelt. Bei Kurs-Trainings bleibt unser Anspruch auf das Trainingsentgelt für nicht nachgespielte Trainings innerhalb einer Saison bestehen, sofern wir dem Kunden ausreichend Möglichkeiten zum Nachspielen anbieten konnten.
Steigt ein Spieler im Laufe einer Saison von einem Einzel- oder Kurs-Training aus (Abbruch des fix gebuchten Trainings), so ist neben den bereits konsumierten Trainings eine Stornogebühr in Höhe von 20 Prozent des restlichen Trainingsentgeltes zu bezahlen (Ausnahme bei nachgewiesener längerfristiger Verletzung).
5.b. Gruppentrainings
Im Rahmen von Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Steigt ein Spieler im Laufe einer Trainingsperiode aus einem Gruppentraining aus, so kann hierfür keine Gutschrift bzw. eine Retourzahlung gewährt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Im Falle einer längerfristigen Verletzung eines Gruppenteilnehmers soll mit den anderen Gruppenteilnehmern eine interne Lösung gefunden werden. Dies ist jedoch von den Spielern/Eltern untereinander abzuklären.
5.c. Absagen seitens INSIDE OUT
Trainingseinheiten jeder Art, welche durch INSIDE OUT abgesagt wurden, werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten für diese Einheiten rückerstattet.
6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training wiederholt stören. Die Eltern willigen darin ein, dass ihr minderjähriges Kind bis zum offiziellen Trainingsende bzw. bis zur Abholung im Trainingsbereich verbleiben muss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes.
7. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. INSIDE OUT kann vor und nach dem Training keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
8. INSIDE OUT Camps
siehe Punkt 4. Trainingskosten bzw. Inkasso sowie Punkt 5. Ausgefallene Stunden.
Bei allen Angeboten wie Kindercamps oder Erwachsenenkursen gelten die AGB von INSIDE OUT.
9. Haftung
Die Haftung von INSIDE OUT für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Training verwendeten Bälle ein mögliches Verletzungsrisiko darstellen, wenn diese im Feld liegen und nicht weggeräumt werden. INSIDE OUT übernimmt hierfür im Anlassfall keine Haftung.
10. Gutscheine
10.a. Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine können einerseits persönlich vor Ort, aber auch per Mail unter via Kontaktformular auf www.inside-out.tennis bestellt werden. Diese Gutscheine sind nur gültig, wenn sie beim Trainingsbeginn an den Trainer vor Ort weitergegeben werden. Der Betrag des Gutscheins wird bei der nächsten Rechnung abgezogen.
Das Rückgaberecht eines Gutscheins erlischt am 14 Tag nach dem Erwerb.
Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt zwei Jahre ab dem Ausstelldatum.
10.b. Online – Gutscheine
Es werden von INSIDE OUT unterschiedliche digitale Gutscheine angeboten. Die Gutscheine sind Wertgutscheine und werden jeweils auf der Webseite dargestellt.
Der Wertgutschein kann für Zahlungen von Trainerstunden, Kursen, Mitgliedschaften und Camps eingelöst werden.
Digitale Gutscheine können online als auch vor Ort eingelöst werden, indem er Beispielsweise vor Ort vorgewiesen wird, oder beim Online-Abschluss der Gutscheincode angegeben wird.
Das Rückgaberecht und die Gültigkeit gelten wie im Punkt 10.a.
11. Datenschutz
siehe unsere Datenschutzerklärung auf https://www.inside-out.tennis/privacy/
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Bezirksgericht Tulln wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, wobei INSIDE OUT auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können seitens INSIDE OUT jederzeit aktualisiert und abgeändert werden und sind jeweils in der aktuellen Fassung gültig. Die stets letztgültigen AGB sind auf der INSIDE OUT Homepage unter https://www.inside-out.tennis/terms/ ersichtlich.
Stand der AGB: 15.05.2024